AGBs haben den Ruf, zum Nachteil des Kunden zu sein. Das Ende 2001 abgeschaffte AGB-Gesetz bzw. die daraus hervorgegangenen §§305 – 310 BGB wurden geschaffen, um diesen Missstand abzustellen.
Was man sich oft nicht bewusst macht, ist, dass das Ganze durchaus auch anders herum funktioniert:
Gerade kleine Unternehmen haben irgendwann einmal ihre AGBs formuliert und denken dann gar nicht mehr darüber nach, was sie da eigentlich hineingeschrieben hatten.
Eine Internetmarketing-Agentur beispielsweise hat dort stehen, dass sie für die Vermittlungsleistung 20 % Provision verlangt. Laut ihrem FAQ (und der Abrechnung) verlangt sie aber tatsächlich bis zu 50 %.
Ob diese Abrechnungspraxis einer gerichtlichen Prüfung stand halten würde, muss bezweifelt werden.
Gut, gegenüber Privatpersonen könnte die Firma zu ihrem eigenen Schutz versuchen zu argumentieren, dass die AGBs wegen der Regelungen von §305 BGB gar nicht Vertragsbestandteil sind. Gegenüber Unternehmern wird diese Argumentation aber kaum greifen…
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