Zu jeder Standardsoftware gibt es regelmäßig neue Releases – auch zu Lagerverwaltungssystemen (LVS). Aber muss der Nutzer sie auch tatsächlich einführen? Oder soll er doch besser mit dem alten Release weiterarbeiten?
Richtig ist sicherlich: Wenn Sie Ihre Zollverarbeitung mit einem Softwaresystem unterstützen, kommen Sie an neuen Releases nicht vorbei – ansonsten verpassen Sie Gesetzesänderungen und bewegen sich mit einem alten Softwarestand vielleicht sogar jenseits der Legalität.
Bei einem LVS ist die Situation aber eine andere: Hier werden Änderungen nicht durch gesetzliche Vorgaben vorangetrieben. Vielmehr tauchen bestimmte Anforderungen in Projekten auf und müssen durch individuelle Anpassungen des Standards realisiert werden – also übernehmen die LVS-Anbieter diese Anforderungen in ihren Standard.
Was bringt nun aber das so entstandene, neue Release einem bestehenden Nutzer? Leider recht wenig, denn für jedes Feature gilt: Entweder war der Nutzer einer der Kunden, für den die neue Funktion ursprünglich individuell entwickelt wurde – dann verfügt er bereits über diese Programmergänzung. Oder die Funktion ist in seiner aktuellen, individuell ergänzten LVS-Version noch nicht vorhanden – dann braucht er sie auch ganz einfach nicht!
Und die Sache mit den Bugs? Hier gilt in etwa das gleiche: Ein Kunde wird sich kaum bis zum nächsten Releasewechsel gedulden, wenn er mit seinem LVS fehlerbedingt nicht arbeiten kann – auch hier löst das neue Release maximal die Probleme, die der LVS-Nutzer aufgrund individueller Fehlerbehebung schon längst nicht mehr hat.
Übrig bleiben vielleicht einige „nice-to-have“-Funktionen oder ein neuer, schickerer Look. Aber dafür ein neues Release? Verbunden mit Umstellungsaufwänden, Kosten und Risiken durch Übernahme von individuellen Anpassungen, Schulungen, vielleicht sogar neuer Hardware …?
Fazit: Im Lagerverwaltungsbereich zeigen regelmäßige Releasewechsel, dass der Anbieter „am Ball“ bleibt – ob ein neues Release dem bestehenden Nutzer einen praktischen Mehrwert bringt, darf aber zumindest bezweifelt werden.
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