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6. April 2009

Telematik-„Abwrackprämie“

Abgelegt unter: Logistik — Thomas Omerzu @ 08:34

Eigentlich hatten wir ja gesagt, dass wir uns den Begriff „Abwrackprämie“ verkneifen wollen.

Und genau genommen handelt es sich auch nicht um eine Abwrackprämie: Schließlich sind die meisten Telematik-Systeme kaum so alt, dass man sie schon verschrotten wollte.

Der Begriff kam mir hier nur in den Sinn, weil es sich ebenfalls um eine staatliche Förderung im Bereich des Straßenverkehrs handelt. Da diese aber auf der einen Seite weniger bekannt ist, auf der anderen Seite aber für viele unserer potenziellen Kunden interessant sein könnte, wollte ich diesen Gedanken doch nochmal aufgreifen.

Ich spreche hier von dem Förderprogramm gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 03.02.2009, das vom Bundesamt für Güterverkehr aufgelegt wurde. Neben fahrzeug- und personenbezogenen Maßnahmen ist dort auch die Förderung von effizienzsteigernden Maßnahmen vorgesehen.

Hiermit kann die Einführung eines Telematik-Systems mit 1.400,– € je Maßnahme gefördert werden, sofern der Antragsteller die Fördervoraussetzungen erfüllt (i. W. deutsche Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit eigenen Fahrzeugen).

Nun sagen Sie vielleicht: Was kann man für diesen Betrag schon realisieren?

Wir sagen Ihnen: Die w3/telefonie-Lösung, die Ihnen die grundlegenden Funktionen für ein Proof-of-Delivery liefert, kann für kleine Fahrzeugflotten durchaus zu diesem Preis implementiert werden, inklusive eines halbjährigen Betriebs auf unseren Servern.

Eigentlich eine hervorragende Gelegenheit, kostenlos in das Thema einzusteigen. Sie können bereits in dieser Basisversion Ihren Kunden einen deutlichen Mehrwert bieten, sind damit für die Zukunft gewappnet und haben eine Grundlage für später ggf. gewünschte Erweiterungen geschaffen.

Sprechen Sie uns einfach an!

P.S.: Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist beim BAG am 15. Mai 2009 endet!

Nachtrag: Die Antragsfrist wurde verlängert bis zum 30. Juni 15. Oktober 2009!

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